Datenschutz & AGB

Automobile Tobias Aggeler Datenschutzbestimmungen 

Einführung

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), in Übereinstimmung mit den für uns geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen und mit dem Inhalt dieser Datenschutzerklärung.

Diese Datenschutzerklärung gilt für Automobile Tobias Aggeler.

Benutzerrechte

Sie haben folgende Rechte: 
  1. Eine Bestätigung, ob und inwieweit Ihre personenbezogenen Daten verwendet und verarbeitet werden, sowie den Zugriff auf die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und zusätzliche Informationen anfordern 
  2. Eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Sie uns freiwillig bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format anfordern 
  3. Eine Berichtigung der personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen gespeichert haben, anfordern
  4. Das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten beantragen 
  5. Der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns widersprechen 
  6. Die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns beantragen
  7. Eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen

Beachten Sie jedoch, dass diese Rechte nicht uneingeschränkt gelten, sondern unseren eigenen rechtmäßigen Interessen sowie behördlichen Vorschriften unterliegen. 

Wenn Sie eines der hier aufgeführten Rechte in Anspruch nehmen möchten oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter:
Büfangweg 7
88074 Meckenbeuren/Reute
info@automobile-aggeler.de

Speicherung

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie es für die Bereitstellung unserer Services, die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen sowie die Beilegung von Streitigkeiten und die Durchsetzung unserer Richtlinien erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach der Art der erfassten Daten und dem Zweck, für den diese Daten erfasst wurden, wobei sowohl die fallspezifischen Gegebenheiten als auch die Notwendigkeit berücksichtigt werden, veraltete, nicht genutzte Informationen baldmöglichst zu löschen. Datensätze mit personenbezogenen Daten von Kunden, Dokumente über die Kontoeinrichtung, Mitteilungen und andere Daten speichern wir gemäß geltender Gesetze und Vorschriften. 

Wir können jederzeit und in unserem alleinigen Ermessen unvollständige oder unrichtige Daten korrigieren, vervollständigen oder entfernen.

Grundlage für die Datenerfassung 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (d. h. jegliche Daten, die mit vertretbaren Mitteln eine Identifizierung Ihrer Person zulassen; „personenbezogene Daten“) ist erforderlich, um unseren vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber nachzukommen und damit wir Ihnen unsere Services bereitstellen, unser legitimes Interesse schützen sowie rechtlichen und finanziellen Regulierungsverpflichtungen, denen wir unterworfen sind, nachkommen können.

Durch die Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Erfassung, Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten wie in diesen Datenschutzbestimmungen beschrieben zu.

Bitte lesen Sie sich die Datenschutzbestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie Entscheidungen treffen. 

Welche Daten werden erfasst?

Wir erfassen zwei Arten von Daten und Informationen von Benutzern. 

Zur ersten Kategorie gehören nicht identifizierende und nicht identifizierbare Benutzerdaten, die durch die Nutzung der Webseite bereitgestellt oder erfasst werden („Nicht personenbezogene Daten”). Wir kennen die Identität des Benutzers nicht, von dem nicht personenbezogene Daten erfasst wurden. Zu den nicht personenbezogenen Daten, die erfasst werden können, gehören aggregierte Nutzungsdaten und technische Daten, die von Ihrem Gerät übermittelt werden, einschließlich bestimmter Informationen bezüglich Software und Hardware (z. B. auf dem Gerät verwendeter Browser und verwendetes Betriebssystem, Spracheinstellung, Zugriffszeit usw.). Anhand dieser Daten verbessern wir die Funktionalität unserer Webseite. Wir können auch Daten über Ihre Aktivität auf der Webseite erfassen (z. B. aufgerufene Seiten, Surfverhalten, Klicks, Aktionen usw.).

Zur zweiten Kategorie gehören personenbezogene Daten , also Daten, die eine Einzelperson identifizieren oder durch angemessene Maßnahmen identifizieren können. Zu solchen Daten gehören:
  • Gerätedaten: Wir erfassen personenbezogene Daten von Ihrem Gerät. Solche Daten umfassen Geolocation-Daten, IP-Adresse, eindeutige Kennungen (z. B. MAC-Adresse und UUID) sowie andere Daten, die sich aus Ihrer Aktivität auf der Webseite ergeben.
  • Registrierungsdaten: Wenn Sie uns über unserer Webseite eine Nachricht senden, werden Sie um die Angabe bestimmter Informationen gebeten, z. B.: Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. 

Wie erhalten wir Daten über Sie?

Wir beziehen Ihre personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen:
  • Sie stellen uns solche Daten freiwillig bereit, zum Beispiel bei der Nutzung unseres Nachrichtenformulars auf unserer Webseite.
  • Wir erhalten solche Daten, wenn Sie unsere Webseite nutzen oder in Verbindung mit einem unserer Services darauf zugreifen.

Wie werden die Daten genutzt? An wen werden die Daten weitergegeben?

Wir geben Benutzerdaten nicht an Dritte weiter.


Neben den verschiedenen, oben aufgeführten Verwendungszwecken können wir personenbezogene Daten auch an unsere Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und Subunternehmer weitergeben.

Zusätzlich zu den in diesen Datenschutzbestimmungen aufgeführten Zwecken können wir personenbezogene Daten aus folgenden Gründen an unsere vertrauenswürdigen externen Anbieter weiterleiten, die ihren Sitz in unterschiedlichen Rechtsprechungen auf der ganzen Welt haben: 
  • Hosten und Betreiben unserer Webseite
Wir können Daten auch offenlegen, wenn wir im guten Glauben sind, dies ist hilfreich oder angemessen, um: (i) geltenden Gesetzen, Vorschriften, Gerichtsverfahren oder behördlichen Anfragen zu entsprechen; (ii) unsere Richtlinien (einschließlich unserer Vereinbarung) durchzusetzen und ggf. diesbezügliche mögliche Verletzungen zu untersuchen; (iii) illegale Aktivitäten oder anderes Fehlverhalten, Betrugsverdacht oder Sicherheitsprobleme zu untersuchen, zu erkennen, zu verhindern oder Maßnahmen dagegen zu ergreifen; (iv) eigene Rechtsansprüche geltend zu machen oder durchzusetzen bzw. uns gegen die Ansprüche anderer zu verteidigen; (v) die Rechte, das Eigentum oder unsere Sicherheit, die Sicherheit unserer Benutzer, Ihre Sicherheit oder die Sicherheit von Dritten zu schützen; oder um (vi) mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten und/oder geistiges Eigentum oder andere Rechtsansprüche zu schützen.

Cookies

Für die Bereitstellung entsprechender Services verwenden wir und unsere Partner Cookies. Dies gilt auch, wenn Sie unsere Webseite besuchen oder auf unsere Services zugreifen. 

Bei einem „Cookie“ handelt es sich um ein kleines Datenpaket, das Ihrem Gerät beim Besuch einer Webseite von dieser Webseite zugeordnet wird. Cookies sind nützlich und können für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu gehören z. B. die erleichterte Navigation zwischen verschiedenen Seiten, die automatische Aktivierung bestimmter Funktionen, das Speichern Ihrer Einstellungen sowie ein optimierter Zugriff auf unsere Services. Die Verwendung von Cookies ermöglicht uns außerdem, Ihnen relevante, auf Ihre Interessen abgestimmte Werbung einzublenden und statistische Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Services zu sammeln. 

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a. „Sitzungscookies“ , die für eine normale Systemnutzung sorgen. Sitzungscookies werden nur für begrenzte Zeit während einer Sitzung gespeichert und von Ihrem Gerät gelöscht, sobald Sie Ihren Browser schließen. 

b. „Permanente Cookies“, die nur von der Webseite gelesen und beim Schließen des Browserfensters nicht gelöscht, sondern für eine bestimmte Dauer auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Art von Cookie ermöglicht uns, Sie bei Ihrem nächsten Besuch zu identifizieren und beispielsweise Ihre Einstellungen zu speichern. 

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Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, die Sie identifizieren, doch die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten werden möglicherweise von uns mit den in den Cookies enthaltenen Daten verknüpft. Sie können Cookies über die Geräteeinstellungen Ihres Gerät entfernen. Folgen Sie dabei den entsprechenden Anweisungen. Beachten Sie, dass die Deaktivierung von Cookies zur Einschränkung bestimmter Funktionen bei der Nutzung unserer Webseite führen kann.

Das von uns verwendete Tool basiert auf der Technologie von Snowplow Analytics . Zu den von uns erfassten Daten zur Nutzung unserer Webseite gehören beispielsweise, wie häufig Benutzer die Webseite besuchen oder welche Bereiche aufgerufen werden. Das von uns verwendete Tool erfasst keine personenbezogenen Daten und wird von unserem Webhosting-Anbieter und Service-Provider ausschließlich zur Verbesserung des eigenen Angebots verwendet.

Verwendung von Skriptbibliotheken (Google Web Fonts)

Damit unsere Inhalte in jedem Browser korrekt und grafisch ansprechend dargestellt werden, verwenden wir für diese Webseite Skript- und Schriftbibliotheken wie Google Web Fonts (https://www.google.com/webfonts). Google Web Fonts werden in den Cache Ihres Browsers übertragen, sodass sie nur einmal geladen werden müssen. Wenn Ihr Browser Google Web Fonts nicht unterstützt oder den Zugriff verweigert, werden die Inhalte in einer Standardschriftart dargestellt. 
  • Beim Aufrufen von Skript- oder Schriftbibliotheken wir automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek hergestellt. Es besteht hierbei theoretisch die Möglichkeit für diesen Betreiber, Daten zu erfassen. Derzeit ist nicht bekannt, ob und zu welchem Zweck die Betreiber der entsprechenden Bibliotheken tatsächlich Daten erfassen.

  • Hier finden Sie die Datenschutzbestimmungen des Betreibers der Google-Bibliothek: https://www.google.com/policies/privacy.

Erfassung von Daten durch Dritte

In dieser Richtlinie werden nur die Nutzung und Offenlegung von Daten, die wir von Ihnen erfassen, behandelt. Wenn Sie Daten auf anderen Webseiten veröffentlichen oder Dritten im Internet offenlegen, gelten möglicherweise andere Bestimmungen. Lesen Sie sich daher die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen immer sorgfältig durch, wenn Sie Daten offenlegen. 

Diese Datenschutzbestimmungen beziehen sich nicht auf Geschäftspraktiken von Unternehmen, die sich nicht in unserem Besitz befinden bzw. nicht unter unserer Kontrolle stehen, oder auf andere Personen als unsere Angestellten und Mitarbeiter, einschließlich Dritter, denen wir diese Daten wie in diesen Datenschutzbestimmungen beschrieben offenlegen. 

Wie schützen wir Ihre Daten?

Wir setzen die Sicherheitsmaßnahmen auf der Webseite mit großer Sorgfalt um und schützen Ihre Daten. Obwohl wir angemessene Schritte für den Schutz von Daten unternehmen, können wir nicht verantwortlich gemacht werden für Handlungen von jenen, die sich unbefugten Zugang zu unserer Webseite verschafft haben oder diese missbräuchlich verwenden, und wir geben keine ausdrückliche noch stillschweigende Gewähr, dass wir einen solchen Zugriff verhindern können.

Unternehmenstransaktion

Wir können Daten im Fall einer Unternehmenstransaktion (z. B. beim Verkauf wesentlicher Unternehmensteile, bei einer Fusion, einer Konsolidierung oder einem Anlagenverkauf) weitergeben. Falls ein oben genannter Fall eintritt, übernimmt der Erwerber oder das entsprechende Unternehmen die in dieser Datenschutzerklärung dargelegten Rechte und Pflichten.

Minderjährige

Der Schutz der Daten von Kindern ist insbesondere im Online-Bereich sehr wichtig. Die Webseite ist nicht für Kinder konzipiert und richtet sich nicht an diese. Die Nutzung unserer Services durch Minderjährige ist nur mit der vorherigen Einwilligung oder Autorisierung von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zulässig. Wir erfassen personenbezogene Daten von Minderjährigen nicht wissentlich. Wenn ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter Kenntnis davon erlangt, dass sein oder ihr Kind uns personenbezogene Daten ohne deren Einwilligung bereitgestellt hat, kann er/sie sich unter info@automobile-aggeler.de an uns wenden.

Aktualisierungen oder Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu prüfen. Sie finden das Datum der aktuellen Version unter „Zuletzt geändert am“. Ihre fortgesetzte Nutzung der Plattform nach der Bekanntmachung solcher Änderungen auf unserer Webseite stellt Ihre Zustimmung zu solchen Änderungen an den Datenschutzbestimmungen dar und gilt als Ihr Einverständnis der Bindung an die geänderten Bestimmungen.



Allgemeine Geschäftsbedingungen



Kfz-Reparaturbedingungen

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für

Kostenvoranschläge  (Kfz-Reparaturbedingungen – Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK))

Stand: 01/2022


I. Auftragserteilung

1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche

    oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.

2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.

3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer        kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.


II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.

2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.


III. Fertigstellung

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.

3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.


IV. Abnahme

1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.

3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


V. Berechnung des Auftrages

1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.

3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.

4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.

5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.


Vl. Zahlung

1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.

2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.


Vll. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.


Vlll. Haftung für Sachmängel

1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.

5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform aus.

b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen KfzMeisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.

c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.


IX. Haftung für sonstige Schäden

1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.


X. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.


Xl. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


XII. Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige KfzSchiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.




Teileverkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)

Stand: 01/2022


I. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.


II. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.


III. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


IV. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

2. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß Abschnitt I. „Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.


V. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.

1.a. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann beim Verkauf gebrauchter Teile eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.

1.b. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

2. Sofern eine Verkürzung der Verjährungsfrist mit einem Verbraucher (siehe Ziffer 1.a.) oder einem Käufer nach Ziffer 1.b. vereinbart wurde oder die Verjährung gegenüber einem Käufer nach Ziffer 1.b. ausgeschlossen wurde, gelten die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.

4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen. b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.


VI. Haftung für sonstige Ansprüche

1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.

3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Teil seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.


VII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. VIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.




Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen

(Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)

Stand: 01/2022


I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.


II. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.


IV. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.

2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.


VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.

2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelansprüche. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.


VII. Haftung für sonstige Ansprüche

1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.

3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.


VIII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.


IX. Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige KfzSchiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der KfzSchiedsstelle erfolgen.

b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

e) Die Anrufung der Kfz -Schiedsstelle ist ausge - schlossen, wenn bereits der Rechtsweg be - schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz -Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

f) Für die Inanspruchnahme der Kfz -Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.




Garantiebedingungen ZDK-Mindeststandard

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauchtwagen-Garantie (gelten nur für den Verkauf an den Endverbraucher) (Gebrauchtwagen-Garantiebedingungen) Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)

Stand: 01/2022


§ 1 Garantiegeber

Garantiegeber ist: Automobile Tobias Aggeler, Büfangweg 7, 88074 Meckenbeuren/ Reute 


§ 2 Die der Garantie unterliegenden Teile

1. Die Gebrauchtwagen-Garantie (nachfolgend: Garantie) bezieht sich auf die nachstehend bezeichneten Teile aus den ebenfalls nachstehend erwähnten Baugruppen des im Kaufvertrag vom näher bezeichneten Personenkraftwagens oder Lieferwagens (bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht): aus der Baugruppe: die Teile:

a) Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile; Zahnriemen/Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Ölfiltergehäuse, Öldruckschalter, Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Elektromotor/Generator;

b) Schalt und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler sowie Steuergerät des Automatikgetriebes;

c) Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse (Front-, Heck- und Allradantrieb) einschließlich alle Innenteile;

d) Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, mechanische/elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung;

e) Lenkung: das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung;

f) Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Radbremszylinder, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, ABSEinheit (elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler);

g) Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritz-/Einblasanlage, Steuergerät, Vergaser, Turbolader, Verdampfer, Druckregeler, Gasverteiler(Rail);

h) Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabel, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzlanlage, Bordcomputer;

i) Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungs-, Zusatzlüftermotor, Hupe, Schäden an Steuerungscomputer, Relais, Schalter, Fensterhebermotor, (ausgenommen Bruchschäden), Heckscheibenheizungselement (ausgenommen Bruchschäden), Schiebedachmotor, Zentralverriegelung: Schalter, Magnetspulen, Sperrmotoren, Türschlösser, Steuergeräte (ausgenommen Kabelbäume und Leitungen;

j) Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer;

k) Kühlsystem: Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter;

l) Sicherheitssysteme: Kontrollsysteme für Airbag, Gurtstraffer und Fahrdynamik-Regelung;

m) Abgasanlage: Lambda-Sonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambda-Sonde

2. In den Fällen, in denen Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche und Rohrleitungen, Zündkerzen und Glühkerzen in ursächlichem Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden an einem der in dem vorstehenden Absatz 1. genannten Teile ihre Funktionsfähigkeit verlieren und ihr Ersatz technisch erforderlich ist, umfasst die Garantie auch jene Teile.

3. Keine Garantie besteht für: a) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind; b) Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel.


§ 3 Inhalt der Garantie, Ausschlüsse

1. Verliert ein garantiertes Teil innerhalb der vereinbarten Garantiedauer unmittelbar seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur des garantiepflichtigen Schadens in dem nach diesen Bedingungen vorgesehenen Umfang. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch einen Fehler an einem nicht garantierten Teil verursacht werden. 2. Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden

a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;

b) durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion;

c) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie;

d) für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat;

e) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen;

f) die dadurch entstehen, dass das versicherte Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängerlasten ausgesetzt wurde;

g) die durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe entstehen;

h) die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;

i) durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang steht; j) an Fahrzeugen, die vom Käufer während der Garantiedauer mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet worden sind.

3. Ferner besteht keine Garantie für Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass 

- an dem Kraftfahrzeug die vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten nicht nach Herstellervorgaben sach- und fachgerecht durchgeführt worden sind;

- die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeugs nicht beachtet worden sind;

- der garantiepflichtige Schaden nicht unverzüglich gemeldet und das Kraftfahrzeug nicht zur Reparatur bereitgestellt wurde.

4. Wird die Reparatur von einem nicht gemäss nachfolgendem § 8 berechtigten Betrieb ausgeführt, ist eine Garantieleistung ausgeschlossen.


§ 4 Geltungsbereich der Garantie

Die Garantie gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das Kraftfahrzeug vorübergehend außerhalb dieses Gebietes, so gilt die Garantie für ganz Europa.


§ 5 Beginn und Dauer der Garantie

Die Garantie gilt für ein Jahr. Sie beginnt mit dem Tag der Auslieferung des Kraftfahrzeugs an den Käufer.


§ 6 Gesetzliche Sachmangelansprüche

Gesetzliche Sachmangelansprüche und -rechte des Käufers bleiben unberührt. Die Geltendmachung dieser Ansprüche und Rechte ist für den Käufer unentgeltlich. Diese Ansprüche und Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.


§ 7 Umfang der Garantie, Kostenbeteiligung durch den Käufer

1. Die Reparatur wird nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung der Teile ohne Berechnung der Lohnkosten nach Arbeitszeitwerten des Herstellers durchgeführt. Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich der Garantieanspruch auf den Einbau einer derartigen Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten.

2. Der Käufer ist verpflichtet, sich an den Materialkosten nach folgender Staffel zu beteiligen, und zwar ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppen zum Zeitpunkt des Schadenseintritts: bis 50 000 km 0 % bis 90 000 km 40 % bis 60 000 km 10 % bis 100 000 km 50 % bis 70 000 km 20 % über 100 000 km 60 % bis 80 000 km 30 %

3. Unter die Garantie fallen nicht

a) Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden anfallen

b) der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Das gilt z. B. für Abschleppkosten, Abstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für entgangene Nutzung

c) Kosten für Luftfracht

4. Der kostenmäßige Umfang des Garantieanspruchs auf Reparatur wird begrenzt durch den Zeitwert des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des Eintritts des garantiepflichtigen Schadens.

5. Die Garantie begründet nicht Ansprüche auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises).


§ 8 Verfahren für die Geltendmachung der Garantie und deren Abwicklung

1. Der Käufer hat einen Garantieschaden vor Reparaturbeginn unverzüglich dem Betrieb zu melden, der das Kraftfahrzeug verkauft oder vermittelt hat, mit ihm den Reparaturumfang abzustimmen und das Kraftfahrzeug bei dem zur Reparatur berechtigten Betrieb, dem der Käufer den Auftrag erteilen will, zur Reparatur bereitzustellen.

2. Der Käufer kann die Garantiereparatur beim Betrieb, der das Kraftfahrzeug verkauft oder vermittelt hat, in Auftrag geben.

3. Der Käufer kann die Reparatur auch bei jedem Betrieb im Inland durchführen lassen, der das Schild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ und ggf. zusätzlich das Schild „Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit“ führt.

4. Tritt ein garantiepflichtiger Schaden bei einer vorübergehenden Fahrt im europäischen Ausland (vgl. § 3) auf, kann der Käufer die Garantiereparatur auch dort im Ausland bei einem Betrieb in Auftrag geben, der demselben Fabrikat angehört wie das zu reparierende Fahrzeug. Soweit zumutbar hat der Käufer den Betrieb, der das Fahrzeug verkauft oder vermittelt hat, bereits vor Beauftragung des ausländischen Betriebs zu informieren. In allen anderen Fällen hat der Käufer den Betrieb, der das Fahrzeug verkauft oder vermittelt hat, unverzüglich nach erfolgter Reparatur zu informieren und ihm die Reparaturunterlagen zur Verfügung zu stellen.

5. Der Käufer hat dem reparierenden Betrieb die ersetzten Teile für die Dauer von drei Monaten für eine evtl. Begutachtung zu überlassen. Eine Pflicht des reparierenden Betriebes zur Rückgabe besteht nur, wenn der Käufer diese bei Erteilung des Reparaturauftrages schriftlich verlangt hat.


§ 9 Verjährung

Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren sechs Monate nach Eingang der Schadensanzeige beim verkaufenden / vermittelnden Händler (§ 8 Ziff. 1), spätestens jedoch 18 Monate seit Auslieferung des Kraftfahrzeuges an den Käufer.


§ 10 Hinweis

gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Garantiegeber wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


So erreichen Sie uns

Wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zur Webseite, zu den von uns über Sie erfassten Daten oder der Verwendung dieser Daten unter info@automobile-aggeler.de an uns.

Büfangweg 7
88074 Meckenbeuren/Reute
07542 4103
info@automobile-aggeler.de


Zuletzt geändert am 23.11.2023 
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